Zahnersatz
Zahnersatz, um fehlende Zähne zu ersetzen.
Ein notwendiger Zahnersatz kann entweder durch eine Brücke, eine Prothese oder durch ein- oder mehrere Zahnimplantate erfolgen. Welche der genannten Möglichkeiten nun die beste Option ist, lässt sich nicht so einfach beantworten. In der Regel wird der behandelnde Zahnarzt nach einer Untersuchung in einem Beratungsgespräch die Vor- oder Nachteile erläutern und einen individuellen Vorschlag unterbreiten. Je nach Material und Verfahren kann Zahnersatz eine kostspielige Sache werden. Da können schnell ein paar Tausend Euro zusammenkommen. Krankenkassen zahlen für Zahnersatz nur einen Festzuschuss. Hochwertige Varianten deckt die gesetzliche Krankenkasse nicht ab.
Zusatzversicherung für höherwertigen Zahnersatz
Nichtedelmetall / Keramik / Edelmetall
Gesetzliche Krankenkassen
Schöne Zähne schenken Lebensqualität. Allerdings sind gesunde Zähne keine Selbstverständlichkeit. Erkrankungen von Zahnfleisch und Zähnen sowie Unfälle können zum Zahnverlust führen. Wenn Sie sich nicht auf eine kostengünstige Variante der gesetzlichen Kassen beschränken möchten, lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. In Deutschland leisten seit 2005 alle gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatz einen Festzuschuss. Der Zahnarzt ist aufgrund dieses Systems dazu verpflichtet bei jeder Behandlung mit Zahnersatz den jeweiligen vorgegebenen Befund zu ermitteln und diesen in einen Heil- und Kostenplan einzutragen. Dieser wird der Kasse zur Prüfung vorgelegt. Für den jeweiligen Befund erhält der Kassenpatient einen Festzuschuss, der durch ein regelmäßig geführtes Bonusheft erhöht werden kann. Der Festzuschuss beträgt 50 – 65% der Kosten der Regelversorgung.
Zahnersatz: Die Regelversorgung unterliegt dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Dieses besagt: Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Will der Patient eine anspruchsvollere Versorgung, sind die zusätzlichen Kosten für Zahnersatz selbst zu tragen.
Versorgung, die über die Regelversorgung hinaus geht
Zur Regelversorgung gehören zum Beispiel nur Legierungen ohne Edelmetall, aber keine Kronen oder Brücken mit Goldanteil oder Keramikverblendung. Den Aufpreis dafür müssen Patienten aus eigener Tasche bezahlen. Besonders teuer werden Inlays und Implantate, weil sie bei der Regelversorgung nicht vorgesehen sind und daher komplett privat abgerechnet werden. An den Kosten beteiligt sich die Krankenkasse nur mit einem sehr geringen Zuschuss.
Implantate
Eine Versorgung mit Implantaten kann schnell bis zu 3.000 Euro kosten, wenn zunächst ein Knochenaufbau notwendig ist. Die Krankenkasse zahlt für diesen Zahnersatz nur einen geringen Teil (ca. 400 Euro).
Inlays
Das Gleiche gilt auch für ein Inlay anstelle einer Amalgamfüllung. Hierbei berechnet der Zahnarzt sein Honorar vollständig nach der privaten Gebührenordnung. Die Rechnung kann dann zusammen mit den Laborkosten leicht 600 Euro betragen. Die Kasse beteiligt sich nur mit 30 bis 45 Euro. Das sind die Kosten für eine Amalgamfüllung. Den allergrößten Teil der Rechnung zahlen Sie selbst, falls keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wurde.
Keine Zahnzusatzversicherung ist wie die andere.
Die Zahnleistungen innerhalb der Zahnzusatzversicherungen sind für Zahnersatz in der Regel maximiert und mit einer Leistungsstaffel ausgestattet. Leistungsstaffel bedeutet, dass pro Jahr nur eine bestimmte Leistungssumme vom Versicherer erbracht wird. Hier gibt es gravierende Unterschiede. Je nach Zahntarif kann es zwischen 3 – 6 Jahren dauern, bis ein unbegrenzter Leistungsanspruch besteht. Sie tritt jedoch nicht in Kraft, wenn Zahnersatz aufgrund eines Unfalls oder anderer, nicht vorhersehbarer Umstände, notwendig wird. In diesem Fall leistet die private Zahnversicherung im vollen vereinbarten Umfang Ersatz und die Zahnstaffel findet keine Anwendung. Die Abrechnungsgrundlagen der einzelnen Anbieter sind sehr unterschiedlich und sollten bei der Auswahl eines geeigneten Tarifs unbedingt eingesehen werden.
Zahnersatz – Rechtzeitig absichern
Eine Zahnzusatzversicherung sollte rechtzeitig abgeschlossen werden, nicht erst kurz vor der Behandlung. Wurde bereits ein Zahnproblem festgestellt und Zahnersatz angeraten, ist die folgende Behandlung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Außerdem besteht beim Zahnersatz in der Regel eine Wartezeit von 8 Monaten. Die Versicherung muss somit mindestens 8 Monate bestehen, bevor das Versicherungsunternehmen eine Leistung für Zahnersatz erbringt. Es gibt auch Anbieter ohne Wartezeiten. Hier sollte man unbedingt die Versicherungsbedingungen beachten.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?
Je nach Tarif, Leistung und Zustand der Zähne können die Beiträge zwischen monatlichen 5 bis 45 Euro liegen. Je älter Sie sind und je mehr Zähne in Ihrem Gebiss fehlen, desto höher der monatliche Beitrag. Hierbei sollten Sie unbedingt beachten:
Günstige Versicherung ist nicht gleichbedeutend mit Beste Versicherung.