Kieferorthopädie – Zahntarife für Kinder

Zahnversicherungen für Kinder

Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien gibt es bei Kindern verhältnismäßig oft: 2/3 aller Kinder sind kieferorthopädisch behandlungsbedürftig. Das Ausmaß der jeweiligen Kiefer- bzw. Zahnfehlstellung wird durch die sog. KIG – kieferorthopädische Indikationsgruppe angegeben.

KIG 1 bedeutet kleinere Bissverschiebungen, die allerhöchstens ästhetische Einbußen bewirken. Es handelt sich dabei lediglich um eine leichte Zahnfehlstellung, die aus ästhetischen Gründen zwar behandelt werden kann, deren Behandlung allerdings nur als Privatleistung angeboten wird.

KIG 2 hingegen bezeichnet eine schon erhebliche Abweichung vom Normalgebiss, die aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich macht, deren Behandlungskosten jedoch wegen des geringeren Ausprägungsgrades der Zahn- und/oder Kieferfehlstellung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, wohl aber von privaten Zahnzusatzversicherungen.

KIG 3-5 bedeuten ausgeprägte, stark- und extrem stark ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung (z.T. dringend/zwingend) erforderlich macht. Trotz der GKV-Leistung entstehen bei der kieferorthopädischen Behandlung oft erhebliche Eigenanteile.

Empfehlung: Eine Zusatzversicherung ist für Kinder ab dem vollständigen Milchzahngebiss (ab 3 Jahren) sinnvoll.
Wichtig: Eine Zahnzusatzversicherung muss bereits vor der kieferorthopädischen Diagnose abgeschlossen sein.

Kindergeeignete Tarife finden Sie auf zahntarife.net/waizmann-tabelle/

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