Grundlagen Zahnvorsorge
Was sie über Ihre Zahnvorsorge wissen sollten.
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Begriffe aus dem Bereich der Zahnvorsorge näher erläutern. Diese Begriffe spielen bei einer Zahnbehandlung eine wichtige Grundlage und sollen Ihnen bei der Beurteilung einer Zahnversicherung weiterhelfen.
Was sind Zahnprophylaxemaßnahmen?
Die Prophylaxe als Zahnvorsorge beim Zahnarzt besteht aus vorbeugenden Maßnahmen, die die Entstehung von Krankheiten an Zähnen und am Zahnhalteapparat verhindern sollen. Dazu zählen: professionelle Zahnreinigung, Mundhygiene-Informationen, regelmäßige Kontrollen durch den Zahnarzt, Karies-Risiko-Diagnostik, Parodontitis-Risiko-Diagnostik.
Was ist eine professionelle Zahnreinigung (PZR)?
Die Zahnreinigung, die über die häusliche Methode hinausgeht, wird von speziell geschultem Personal durchgeführt. Die PZR umfasst eine gründliche Untersuchung des Gebisses. Alle weichen und harten Beläge sowie Bakterien werden von den Zähnen entfernt. Zusätzlich erfolgen eine Reinigung der Zahnzwischenräume, eine Politur der Zähne sowie eine Fluoridierung.
Was bedeutet Regelversorgung?
Die Regelversorgung legt die anzuwendende einfache Therapieform für alle zahnärztlichen Befunde bei gesetzlich versicherten Personen fest und bestimmt damit auch die Höhe des Festzuschusses, den die GKV für die Behandlung an den Zahnarzt zahlt.
Was bedeutet Privatversorgung?
Hierbei wendet der Zahnarzt bei der Zahnvorsorge zumeist qualitativ hochwertigere Behandlungen bzw. Materialien an, die über die Regelversorgung hinausgehen. Der Versicherte erhält dafür den „Festzuschuss“ von seiner Krankenkasse und trägt die anfallenden Mehrkosten der Privatversorgung selber.
Was ist ein Implantat?
Hierbei handelt es sich um eine künstliche Zahnwurzel zur Befestigung von Kronen, Brücken; dieser Stützpfeiler wird anstelle eines verlorenen Zahnes in den Knochen eingeschraubt und wächst dann fest.
Was ist eine Suprakonstruktion?
Als Suprakonstruktion bezeichnet man den auf einem Zahnimplantat befestigten Zahnersatz. Dabei kann es sich um eine Krone, eine Brücke oder auch um eine Prothese handeln.
Was sind Inlays?
Hierbei handelt es sich um ein Teilstück vom Zahn, welches vom Zahntechniker angefertigt wird. Grundsätzlich können Inlays auch als Einlagefüllungen oder Keramikfüllungen bezeichnet werden. Das Inlay ersetzt Teile der Kaufläche, jedoch nicht die Zahnhöcker. Müssen auch Zahnhöcker wiederhergestellt werden, benötigt man Onlays. Die GKV leistet für Inlays/Onlays nicht. Es gibt unterschiedliche Materialien: Gold und Keramik.
Was zählt alles zur Zahnbehandlung?
Zahnbehandlung umfasst die zahnärztlichen Leistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Dazu zählen: Zahnfüllungen, Parodontosebehandlung, Wurzelbehandlung, Knirscherschiene/Aufbissschiene.
Welche Zahnbehandlungen übernimmt die GKV nicht?
Kunststoff-Füllungen werden nicht von der GKV übernommen. Die Kosten für eine Amalgamfüllung werden von der GKV erstattet. Auch bei der Parodontose- oder Wurzelbehandlung gibt es Fälle, in denen die GKV keine Leistung übernimmt und der Zahnarzt eine Privatrechnung aufstellt.
Was ist eine Wurzelbehandlung?
Wurzelbehandlungen haben das Ziel, einen angegriffenen Zahn zu erhalten. Wurzelbehandlungen werden bei einer vorliegenden Wurzelentzündung sowie nach einem Unfall oder ggf. in Vorbereitung auf eine Kronenversorgung notwendig. Der Wurzelkanal wird dabei gereinigt und erweitert, anschließend gefüllt und abgedichtet. Somit wird die Zahnwurzel wiederhergestellt.
Was sind funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen/Maßnahmen?
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen haben den Zweck, Störungen der Funktion der Kiefergelenke, der Kaumuskulatur und der Zähne zu diagnostizieren und zu beheben. Sie zählen überwiegend zum Zahnersatz, können aber auch als Zahnbehandlung gewertet werden. Die GKV übernimmt hierfür keine Leistung.