Zahngesundheit für Kinder

KieferorthopädieBereits in frühester Kindheit werden die Weichen für eine langfristige Zahngesundheit gestellt. Aus diesem Grund ist eine hochwertige Versorgung enorm wichtig. Die Kosten für eine „ausreichende“ Zahnversorgung bei Kindern und Jugendlichen zwischen 3 und 18 Jahren werden von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Darüber hinaus gibt es allerdings ausgesprochen sinnvolle, weitergehende zahnmedizinische Maßnahmen für Kinder, z.B. im Bereich der Prophylaxe, die von der Kasse nicht erstattet werden. Diese Kosten müssen die Eltern selbst zahlen. Diese Mehrkosten können Eltern durch eine geeignete Zahnzusatzversicherung für Kinder absichern. Ein Zahntarif  ist für Kinder bereits ab dem Durchbruch des 1. Milchzahns zu empfehlen. Kariesvorbeugung durch Prophylaxe sollte schon beim ersten Zahn, also in der Regel bereits vor dem 3. Lebensjahr beginnen.

Was viele Eltern nicht beachten – Karies bei Kindern kann schnell entstehen. Ein einfacher Speichelkontakt von Eltern zu Essbesteck oder Schnuller kann bei Kindern Auslöser von Karies sein, wenn das Kind später diese Gegenstände in den Mund nimmt.

Kieferorthopädie (KFO)
Im Laufe Ihres Heranwachsens benötigen 2 von 3 Kindern eine Kieferregulierung. Sofern eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, wird diese in fünf unterschiedliche KIG Stufen (KIG – Kieferorthopädische Indikationsgruppe) eingeteilt. KIG 1 bezeichnet dabei leichte Abweichungen vom Normalgebiss. Bereits ab KIG 2 hat Ihr Kind eine Behandlungsbedürftige Zahn, bzw. Kieferfehlstellung, jedoch werden die Behandlungskosten (zwischen 2.000 EUR und 5.000 EUR) nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Diese leistet erst ab KIG 3 – allerdings nur für medizinisch notwendige, wirtschaftliche und zweckmäßige Versorgungen. Auch wenn die Kasse zahlt, sind Eigenanteile von ca. 500 – 1.500 EUR oftmals die Regel. Lehnt eine GKV grundsätzlich die Leistungen ab, erstatten gute Zahnversicherungen die Kosten für Kieferorthopädie je nach Tarif bis 80%, 90% oder 100 %.

Ästhetisch ansprechende kieferorthopädische Behandlungsvarianten liegen im Trend:
Die Erstattung der Gesetzlichen Krankenkasse für Kieferorthopädie ist oft weder ausreichend, noch ist die dadurch abgedeckte kieferorthopädische Versorgung ästhetisch ansprechend. Auch wenn festsitzende Spangen inzwischen „salonfähig“ geworden sind, so werden Kinder nicht selten aufgrund Ihrer „Schneeketten“ von anderen belächelt. Es verwundert nicht, dass sich viele Kinder deswegen eine weniger offensichtliche Variante der Zahn- und Kieferkorrektur wünschen. Allerdings leisten nur wenige Zahnzusatzversicherungen alle Behandlungsvarianten.

Eine geeignete Zahnversicherung bemisst sich nicht nach dem Beitrag, sondern nach der Leistungsstärke. Zwar gibt es ausgesprochen günstige Tarife, diese leisten regelmäßig aber nicht für intensivere Prophylaxe, Fissurenversiegelung, professionelle Zahnreinigung oder weitergehenden Zahnerhalt.

Das sollten Sie beachten: Schließen Sie eine Zahnversicherung für Kinder so früh wie möglich, in jedem Fall aber spätestens noch vor dem Besuch eines Kieferorthopäden, ab. Denn die Diagnose „KIG 2,…“ stellt für die Versicherung bereits einen Schadensfall dar. Eine Erstattung der anschließenden Zahn- oder Kieferkorrektur seitens der Zahnzusatzversicherung ist damit ausgeschlossen.

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